Vereinsstatuten

Am 22. November dieses Jahres wurden die ersten Vereinsstatuten festgelegt.
Von den 19 Paragraphen folgend einige Auszüge:

  • Neue Mitglieder können sich nur durch einen Fürsprecher anmelden, über die Aufnahme ist die absolute Mehrheit erforderlich…
  • die Notenhefte hat jeder Sänger selbst zu kaufen…
  • der monatliche Beitrag wird auf 6 Kreuzer festgelegt und ist immer am ersten Sonntag im Monat zu entrichten…
  • für eine Neuaufnahme sind einmalig 30 Kreuzer zu entrichten.
  • die Proben werden im Winter dreimal und im Sommer einmal an Sonntagnachmittagen abgehalten…
  • bei unentschuldigtem Fehlen müssen 6 Kreuzer als Strafe bezahlt werden…
  • das Singen der Lieder; die eingeübt wurden, ist auf der Straße verboten, dagegen in geschlossenen Räumen bei mindestens gut besetzten Gaststätten, erlaubt..
  • Wer unter irgendeiner Veranlassung sich des Vereins unwürdig macht, kann durch Zweidrittel der Stimmen des Vereins aus demselben ausgeschlossen werden. Der Vorstand hat die Angelegenheit jedoch vorher zu prüfen und seinem Gutachten und Gutdünken darüber auszusprechen…